EU-Richtlinie 2002/95/EG

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Inhaltsverzeichnis

Fakten

Titel (Deutsch)   : Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher 
                    Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Titel (Englisch)  : Restriction of the use of certain hazardous substances
Titel (Kurz)      : RoHS
Verabschiedet     : am 27. Januar 2003
Veröffentlicht    : am 13. Februar 2003
                    im Amtsblatt Nr. L 37 S. 0019 der EU
Tritt in Kraft    : am Tag der Veröffentlichung
Geändert durch    : EU-Richtlinie 2005/618/EG

Weiterführende Artikel, Quellen und Weblinks

  • EU-Richtlinie 2002/95/EG (Originaltext in PDF)
  • EU-Richtlinie 2005/618/EG (Originaltext in PDF)
  • Änderungen der RoHS-Ausnahmen. Mit Beschluss der Kommission vom September 2010 sind die Änderungen des Anhanges der Richtlinie 2002/95/EG im Amtsblatt veröffentlicht worden. Zur Anpassung an den derzeitigen technischen Stand hat eine differenzierte Prüfung der bestehenden Ausnahmen zu einer neuen umfangreichen Liste geführt. Viele Grenzwerte der bisher aufgeführten Verbotsstoffe gelten nur noch befristet, wobei für Blei als Aktivator in Leuchtstoffpulver, verwendet in Gasentladungslampen, der Stichtag bereits der 01.Januar 2011 ist. Die Novelle zur Richtlinie wird zurzeit im Europäischen Parlament behandelt. in dieser wird vorgeschrieben, dass die Höchstdauer von Ausnahmeregelungen auf nur noch 4 Jahre begrenzt wird. Zusätzlich werden die Ausnahmeregelungen permanent überprüft und sofern sich durch den Stand der Wissenschaft und Technik neue Erkenntnise ergeben, entsprechend geändert. Weitere Ausführungen sind dem Newsletter November 2010 mit Hinweis auf den Beschluss und die Änderungen der Kanzlei Luther zu entnehmen.


Vom BITKOM, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., ist mit Stand vom 20.11.2006 ein Leitfaden für die Stoffverbotsrichtlinie (RoHS) herausgegeben worden.

Interessante Fachartikel zur RoHS, speziell auch zur China-RohS sind auf der Webseite des FED unter Download zu finden.

Erhältlich ist eine vergleichende Studie zwischen der Europäischen und der chinesischen RoHS mit dem Titel EU-China Trade Project.

Weitere Informationen zur China RoHS

Nach der China RoHS ist auch die Südkorea-RoHS verabschiedet worden. Sie wird am 01.01.2008 in Kraft treten. Für die Schadstoffe ist die EU-RoHS übernommen worden. Zusätzlich ist aber die EU-ELV (Altauto-Richtlinie ) mit einbezogen, d.h. auch die Autoindustrie muss die Vorgaben beachten. Eine Deklaration der Inhaltsstoffe gilt als Grundlage für die Überprüfungen.

Die Vereinigungen DCA (Design Chain Associates) und Eco-Frontier haben sich mit den Richtlinien beschäftigt und Informationen auf ihren WEBseiten zur Verfügung gestellt. Eine englische Übersetzung finden sie hier.

Weitere Hinweise und Informationen über die China-RoHS, die Südkorea-RoHS und die Norwegische RoHS (PoHS) sind auf der Seite des AK-Bleifrei zu finden.

Auch die Türkei beabsichtigt die RoHS nach europäischem Muster einzuführen. Die Mitteilung über einen Newsletter der Kanzlei Luther finden sie unter Arbeitskreis "Design bleifreier Baugruppen / umweltfreundliche Fertigungsverfahren" im FED

Damit haben vier Länder eine RoHS verabschiedet: Die EU, der USA-Staat Kalifornien, China und Südkorea.

Wichtige Informationen

Aktuelle Informationen zur RoHS, WEEE

Eingegangene Anträge zur Änderung der bestehenden Anforderungen an das Stakeholder-Forum. 128 Anträge wurden bisher eingereicht. In den bisherigen 6 Stakeholder-Consultationen sind 29 Eingaben angenommen worden und weiter 23 befinden sich in der Bewertung. Die Begutachtung der Eingaben vom Jahr 2007 sind der Studie zu entnehmen. Alle Ausnahmen werden alle 4 Jahre überprüft. Die letzte Konsultation ist im April 2008 geschlossen worden. Siehe hierzu auch ein Bericht des Ökoinstitutes.

Weitere Informationen bietet der Final Report of Evaluation und der Final Report of Evaluation of Involvement Medical Devices and Monitoring Equipment.

Die Ausnahmeregelung 9a, Deca-BDE in Polymerverwendungen ist durch EuGH zum 01.07.2008 für nichtig erklärt worden. Erklärung dazu und Ersatzstoffe siehe Fachinformation vom Umweltbundesamt.

Der ZVEI hat im Juni 2009 seinen Ratgeber zur RoHS aktualisiert und veröffentlicht.

Weiterhin sind auf der ZVEI-Homepage die neuesten Publikationen zur RoHS-Richtlinie zu finden.

Das EU-Parlament informiert:

Veröffentlichung des Entwurfes eines Berichtes über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) durch den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (Berichterstatterin: Jill Evans) vom 20.10.2009

Diese Neufassung zielt nicht nur auf ausgewählte Schwermetalle, PBB und PBDE ab sondern erwähnt auch chlorierte FR, PVC und Weichmacher für PVC

Außerdem sind Änderungen im Geltungsbereich auf der Seite 46 des Draft-Reports nachzulesen Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich Kabel, Verbrauchsmaterialien und Zubehör, die unter die in Anhang I aufgeführten Kategorien Elektro- und Elektronikgeräte fallen Achtung: dabei sind die bekannten 10 Kategorien um eine 11. ergänzt, die umfasst „Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind“!!



Überarbeitung der Richtlinie

Für das Jahr 2008 ist eine Überarbeitung der WEEE-Verordnung vorgesehen. Die Europäische Kommission bereitet sich auf ein Review der WEEE durch öffentliche Erhebung vor. Die Begutachtung der Ausnahmeanträge der 2. bis 7. Stakeholder Consultation sind im Oktober 2007 abgeschlossen worden. Die Überprüfungen aller bestehenden Ausnahmen und einiger neuer Anträge werden in der Zeit zwischen November 2007 und Oktober 2008 gemäß dem Art. 5 (1)(c) durchgeführt. Dazu sind hier Informationen zur WEEE und RoHS zu finden.

Bei der Einreichung von Ausnahmeanträgen ist zu beachten, dass

  • keine Ausnahme möglich ist, wenn an einer Stelle eine RoHS-konforme Lösung vorhanden ist,
  • der Begutachtungsprozess länger als 1 Jahr dauern kann
  • alle Ausnahmen periodisch überprüft und revidiert werden können

Anfragen ob Materialien oder Produkte unter die WEEE- / RoHS-Anforderungen fallen werden von der TAC und der Kommission nicht beantwortet. Zur Klärung kann hier das FAQ-Dokument der Kommission, bzw. die Webseite der EAR beitragen.

Zu den Ausnahmeanträgen und den Regeln für die Ausnahmen ist auf der FED-Homepage ein Vortrag vom IZM-Berlin zusammen mit einer Checkliste für Fragen zu einer zusätzlichen Befreiung zum herunterladen bereitgestellt.

Von der Kanzlei Luther wird aktuell mitgeteilt,die Europäische Kommission beschäftigt sich derzeit intensiv mit einer Überarbeitung der Richtlinien 2002/96/EG (WEEE) und 2002/95/EG (RoHS). Erwartet wird eine teilweise Novellierung beider Richtlinien. Der Entwurf wird durch die Kommission Juni 2008 erwartet.Danach noch 2 Stakeholderconsultationen vor der Entscheidung durch EU-Rat und EU-Parlament. Konkrete Themengebiete für die Überarbeitung der Richtlinie sind aus Sicht der Kommission die Folgenden:

  • Einbeziehung medizinischer Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente in den Geltungsbereich der RoHS (Gerätekategorien 8 und 9).
  • Erweiterung der Liste der in ihrer Verwendung eingeschränkten Stoffe;
  • Aufnahme von Begriffsdefinitionen (z.B. "auf den Markt bringen", "Ersatzteil");
  • Abkopplung der RoHS von der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE). Untersucht werden soll, ob eine Trennung Verwaltungskosten und inhaltliche Widersprüche vermeiden kann;
  • Die bereits bestehende Ausnahme nach Art. 2 Abs. 3 für Ersatzteile soll als sog. "repair-as-produced"-Prinzip ausgeweitet werden. Beispielsweise soll die Ausnahme nach Art. 2 Abs. 3 auch dann eingreifen, wenn im Anhang der RoHS geregelte (technische) Ausnahmen auslaufen (5 Jahre) oder anderweitig aufgehoben werden, so dass nach bestehender Rechtslage bestimmte Ersatzteile dann nicht mehr zur Verfügung gestellt werden könnten.

Die von der RoHS-Richtlinie betroffenen Kreise sind durch die Kommission eingeladen, durch Stellungnahmen und die Bereitstellung von Informationen an der laufenden Beratung mitzuwirken. Eingegangen sind ca. 50 Zuarbeiten aus der Industrie, den Mitgliedsstaaten und Institutionen außerhalb der EU. Weiterführende Informationen hierzu finden sich hier.

Ergänzend zu den oben stehenden Informationen informiert ein weiterer Newsletter über neue Studien zum RoHS-Review.

Die Industrie hat vorgeschlagen, weitere Stoffverbote nicht unter der RoHS, sondern unter REACH vorzunehmen.


Inzwischen wurde die 1.Version eines Manual of Decision zum Geltungsbereich der RoHS veröffentlicht.


Eine Darstellung der Situation ein Jahr nach in Kraft treten der Verordnung ist in der PLUS 8/2007, Leuze Verlag, ab Seite 1551 nachzulesen. Ab Seite 1559 sind die ersten DIN-Normentwürfe und weitere Standards aufgezählt.


Die EU, Abteilung Environment, veröffentlicht die zweite Konsultation zum Review der RoHS-Richtlinie. Es wird u.a. diskutiert, wann (nicht ob) die Ausnahmen Kategorien 8 und 9 fallen. Dazu können sich die Betroffenen (Stakeholder) äußern. Äußerungen werden bis zum 13. Februar 2008 angenommen. Eine Information zur Konsultation steht in einem PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Laufende Eingaben für weitere Ausnahmen die Kommission werden durch das Ökoinstitut begutachtet.


Hier finden Sie die Website für den RoHS Review.


In dem inoffiziellen TAC-Protokoll wird eine Änderung der WEEE mit abgestimmten Text zum Ende 2008 angekündigt. Zuarbeit dazu durch die Studie von ARCADIS ECOPLAS/RPA für DG Unternehmen. Drei weitere Studien werden dabei Beachtung finden.

  • Auswirkungen der Richtlinie aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht
  • Studie zur Compliance in 4 Mitgliedsstaaten
  • Auswirkung auf Innovation und Wettbewerb in der EU


Zu den Ausnahmen der Stoffverbote sind alle bisher in der Kommision gefallenen Entscheidungen vom ZVEI zusammengefasst worden und auf der WEB-Seite veröffentlicht.


Novellierungsvorschläge der Kommission Januar 2009

Ab Anfang 2009 sind eine Reihe von Neuigkeiten zum produktbezogenen Umweltrecht zu vermerken. Anfang Dezember 2008 ist das Review der RoHS abgeschlossen worden und die Kommission hat einen Novellierungsvorschlag vorgelegt.Über die Einzelheiten informiert der Newsletter Februar der Kanzlei Luther. Angegebene Links führen zu weiteren Informationen.

Im Dezember des Jahres 2008 veröffentlichte die Kommission Vorschläge zur Neufassung der RoHS. Die wichtigsten Punkte darin sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Übereinstimmung mit den anderen umweltbezogenen Richtlinien der EU ( WEEE, REACH und EuP ), die Kriterien der CE-Kennzeichnung und allgemein gültige Bestimmungen für die Umsetzung. Dazu werden die Artikel 6 und 7, 12 und 13 und 17 eine entsprechende Änderung erfahren. Die Anhänge

  • I betroffener Kategorien von Elektro und Elektronikgeräten
  • II verbindliche Produktauflistung
  • III „Kandidaten“ für Stoffverbote
  • IV Liste der verbotenen Stoffe und der zugehörigen zulässigen Höchstmengen
  • V Liste der Ausnahmen
  • VI speziell für Kategorie 8 und 9
  • VII die EG-Konformitätserklärung

werden angepasst. Die Geltungsbereiche werden besser durch den Anhang II beschrieben, insbesondere hier die Änderungen für die Kategorie 8 und 9 ( Änderungen für medizinische Geräte und Überwachung und Kontrollinstrumente für die Industrie in den Jahren 2014 bis 2017, für die implantierbaren Geräte wird eine Entscheidung erst in 2020 fallen ).

Um eine Anpassung an den Stand der Technik durchzuführen werden alle bisherigen Ausnahmen zusammengefasst und neue Ausnahmen in der Zusammenstellung aufgenommen. Die Gültigkeitsdauer von maximal vier Jahren für Ausnahmen wird festgelegt und Durchführungsmaßnahmen für Ausnahmen festgeschrieben.


Eine Übersicht über die Ausnahmeregelungen ist vom Ökoinstitut zusammengestellt worden.


Mit dem CE-Kennzeichen gewährleistet der Hersteller die RoHS-Konformität seines Produktes. Die Dokumentation über die Sicherstellung der notwendigen technischen Maßnahmen hierfür muss der 10 Jahre aufbewahrt werden. Zur Zeit sind keine weiteren Stoffbeschränkungen geplant, jedoch ist die Prüfung von vier kritische Stoffen (Weichmacher für PVC, DEHP,BBP,und DBP, und Flammschutzmittel für Kunststoffe,HDCDD) geplant. Sie hierzu auch unter REACH.

Eine Online-Stakeholder-Konsultation ist durchgeführt worden. Das Stakeholder-Konsultation Dokument kann eingesehen werden.


In einem Artikel der Elektronikpraxisnews wird auf eine Zusammenfassung der aktuellsten und wichtigsten Vorschriften zur RoHS, speziell zum Ersatz von HBCDD, DEHP, BBP und DBP hingewiesen.

RoHS, ELV, EuP und WEEE - Die aktuelle Gesetzeslage und Ausblick in die Zukunft.

Die Aktualität der Situation bezüglich der RoHS, der ELV, der EuP und der WEEE hat nicht an Bedeutung verloren und das Interesse an diesen Richtlinien zum Schutze der Umwelt ist ungebrochen. Zeugnis dafür war die rege Teilnahme an einem Workshop auf der 16. FED-Konferenz 2009 in Bamberg. Der Referent Herr Dr. Deubzer, Fraunhofer IZM Berlin - Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration - gab einen Überblick über die derzeitige Gesetzeslage, die geplanten und laufenden Reviews und die Prozedur durch die Institutionen bei Einreichung eines Ausnahmeantrages, bzw. Durchführung eines Reviews. Der Bericht über den Workshop und die Vortragsfolien können eingesehen und heruntergeladen werden.


Der nachfolgende Artikel ergänzt, bzw. konkretisiert die im vorstehenden Absatz und in den über den Link einzusehenden Bericht die dort genannte aktuelle Situation. Dr. Deubzer - Fraunhofer IZM Berlin - Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration - berichtete auf der 21.BFE-Tagung über die bis Mitte 2010 geplante komplette Überarbeitung der RoHS-Richtlinie und in diesem Zusammenhang auch über die Überarbeitung der ELV ( Altauto-Richtlinie ). Eine der wichtigsten Merkmale der Überarbeitung ist, dass Ausnahmen nur noch mit einem Auslaufdatum genehmigt werden. Der längste Zeitraum für eine Genehmigung beträgt 4 Jahre. Das Jahr 2014 gilt nach in Kraft treten im Jahr 2010 der Richtlinie als Deadline. Der Bericht und die die Vortragsfolien auf der FED-Homepage eingesehen und herunter geladen werden.

Der weitere Werdegang der RoHS- und ELV-Ausnahmen

1. Überarbeitung der RoHS-Ausnahmen 1 bis 29 in der Zeit vom Oktober 2007 bis November 2008. Der Endbericht wurde veröffentlicht. *Änderungen der RoHS-Ausnahmen,der neue Anhang der RoHS-Richtlinie.

2. Weitere Überarbeitung und neue Ausnahmen für die RoHS- und ELV-Richtlinie vom Dezember 2008 bis Juni 2010.

  • Der Endbericht der Ausnahmen 8a und 8b der ELV-Richtlinie veröffentlicht.
  • Die Empfehlungen werden von der Kommission angenommen und veröffentlicht im „Official Journal“ als Ausnahme 8a bis 8h.

Vorschläge zur Neufassung der RoHS-Richtlinie

1. Veröffentlichungen der Europäischen Kommission im Dezember 2008

2. Veröffentlichungen des Europäischen Rates im September 2009

3. Veröffentlichungen des Europäischen Parlamentes im Dezember 2009


In einem Vortrag auf der FED-Konferenz 2010 in Fellbach hat Herr Dr. Deubzer, IZM-Fraunhofer Berlin, den aktuellen Stand und die Änderungen in der Umweltgesetzgebung vorgestellt und erläutert. Alle Richtlinien, RoHS, WEEE, ELV, REACh und ErP, sind davon betroffen. Während in den ersten drei Verordnungen die aufgeführten Schadstoffe verboten sind, ist in der REACh-Verordnung die Informationspflicht für die Downstream User über die in der SVHC-Kandidaten-Liste enthaltenen Stoffe vorgeschrieben. In den ErP-Durchführungsmaßnahmen sind die energierelevanten Vorgaben zu beachten. Die Vortragsfolien mit vielen hilfreichen Links zu den Quellen für die Neufassungen der Richtlinien, den aktuellen Informationen zur ErP-Richtlinie und Literatur und Quellen zu REACh sind hier einzusehen. Eine Entscheidung zu den Änderungen soll im November 2010 fallen.

Die neue Novelle der RoHS-Richtlinie

Die Eu-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich im November 2010 auf eine Neufassung der Richtlinie geeinigt. Damit ändert sich auch das ElketroG in der nationalen Gesetzgebung.Die Neufassung muss jetzt im Amtsblatt verkündet werden und die Mitgliedstaaten haben danach 18 Monate zur Umsetzung Zeit. In der neuen Richtlinie wird besonders der Anwendungsbereich verändert, bisher in der WEEE geregelt, jetzt eine eigne Beschreibung in der RoHS in der alle Elektro- und Elektronikgeräte erfasst werden, sofern nicht von Ausnahmen betroffen. Neue Verbotsstoffe kommen nicht hinzu. Kategorie 8 und 9 werden aufgeteilt und ebenfalls von Grenzwerten erfasst. Alle in den Produktgruppen nicht erfassten Geräte werden in einer neuen Kategorie 11 zusammengefasst.

Die Überarbeitung der WEEE-Richtlinie ist noch nicht abgeschlossen. Die erste Lesung im Eu-Parlament ist im Februar 2011 geplant.

Weitere Hinweise sind im Newsletter der Kanzlei Luther vom Dezember 2010 zu ersehen.

Die neue RoHS-Richtlinie ist am 01.Juli 2011 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die wichtigsten Änderungen sind der Anwendungsbereich, die Kategorien 8 und 9 werden auch in die Stoffverbote mit einbezogen, eine neue Kategorie 11 erfasst alle Elektrogeräte, die nicht in den anderen Kategorien vorgesehen sind. Sie hierzu den Newsletter September 2011 der Kanzlei Luther. Der Link zur neuen Richtlinie ist unter Weiterführende Artikel, Quellen und Weblinks am Anfang der Seite zu finden.

Ene Zusammenstellung der wichtigsten Punkte und einzuhaltende Termine und Fristen sind in einem FED-Artikel "Die neue RoHS-Richtlinie" vom Oktober 2011 zu finden, der auf einen Folienvortrag vom Dr. Deubzer auf der 19.FED-Konferenz basiert. Die Vortragsfolien sind über einen Link am Ende des Artikels einzusehen und herunterzuladen.

Firmenberichte

Zur Umsetzung der RoHS im nationalen Recht und den Herausforderungen, die sich durch die abweichenden Forderungen in anderen Ländern ergeben, ist in den Elektronikpraxis News ein interessanter Artikel zu finden.

Persönliche Werkzeuge