EU-Richtlinie 2002/96/EG
Aus FED-Wiki
Inhaltsverzeichnis |
Fakten
Titel (Deutsch) : Elektro und Elektronik-Altgeräte
Titel (Englisch) : Waste Electrical and Electronic Equipment
Titel (Kurz) : WEEE
Verabschiedet : am 27. Januar 2003
Veröffentlicht : am 13. Februar 2003
im Amtsblatt Nr. L 37 S. 0024 der EU
Tritt in Kraft : am Tag der Veröffentlichung
Geändert durch : EU-Richtlinie 2003/108/EG
Weiterführende Artikel, Quellen und Weblinks
Informationen
Ab 02. Januar 2007 ist die WEEE in das nationale britische Recht umgesetzt worden. In einigen Bereichen weicht es von der europäischen Fassung ab. Auch hier sind gesetzliche Fristen zu beachten. Eine umfassendere Mitteilung der Kanzlei Luther ist hier einzusehen.
- Aktuelle Informationen zur RoHS, WEEE
Eingegangene Anträge zur Änderung der bestehenden Anforderungen an das Stakeholder-Forum. 128 Anträge wurden bisher eingereicht. In den bisherigen 6 Stakeholder-Consultationen sind 29 Eingaben angenommen worden und weiter 23 befinden sich in der Bewertung. Weitere Informationen biete der Final Report of Evaluation und der Final Report of Evaluation of Involvement Medical Devices and Monitoring Equipment.
Im November-Newsletter 2009 der Kanzlei Luther wird auf die aktuellen Entwicklungen auf den Vorschlag der Eu-Kommonission vom Dezember 2008 hingewiesen. Während der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft wird eine Entscheidung in der 1.Lesung angestrebt.
- Rechtsprechung, Verwaltungsvollzug und Gesetzgebung
Vom Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsverfahren zu Fragen der Herstellerregistrierung zugelassen worden. Die Stiftung EAR veröffentlicht ein Gutachten zum Abholalgerithmus. Zur Belastung kleinerer Betriebe wurde eine Überprüfung der Berechnungsweise durchgeführt. Ausführliche Informationen darüber und über die Vorgaben für batteriegetriebene Geräte sind im Newsletter Juli der Kanzlei Luther zu finden.
- Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig bezüglich Entsorgung fremder Geräte
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein seinem Urteil festgelegt, dass Hersteller auch die Entsorgung fremder Geräte gewährleisten müssen.Siehe hierzu einen Artikel in der Elektronikpraxis Newsvom November 2009.
Überarbeitung der Richtlinie
WEEE
In dem inoffiziellen TAC-Protokoll wird eine Änderung der WEEE mit abgestimmten Text zum Ende 2008 angekündigt. Zuarbeit dazu durch die Studie von ARCADIS ECOPLAS/RPA für DG Unternehmen. Drei weitere Studien werden dabei Beachtung finden.
- Auswirkungen der Richtlinie aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht
- Studie zur Compliance in 4 Mitgliedsstaaten
- Auswirkung auf Innovation und Wettbewerb in der EU
Die Kanzlei Luther teilt dazu in ihrem neuesten Newsletter mit:
Konsultationsverfahren zum WEEE-Review abgeschlossen
Die Europäische Kommission will noch im Laufe des Jahres Vorschläge entwickeln, wie die Richtlinie 2002/96/EG (sog. Waste Electrical and Electronic Equipment - Richtlinie) fortgeschrieben werden kann. Mitgliedstaaten, Unternehmen und Verbände konnten bis Anfang Juni durch Stellungnahmen und die Bereitstellung von Informationen zu technischen und wirtschaftlichen Erfahrungen an dem laufenden Revisionsverfahren mitwirken. Im einzelnen waren die Beteiligten eingeladen, zu folgenden Themenblöcken Stellung zu nehmen: Zielvorgaben für die Sammlung, Verwertung und Wiederverwendung von Elektroaltgeräten Anwendungsbereich der Richtlinie Herstellerverantwortung Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten
Bundesregierung mahnt Zurückhaltung an
Da die bisherige Datenbasis für eine umfassende Prüfung der Umsetzung der WEEE-Richtlinie aus Sicht der deutschen Bundesregierung unzureichend ist, sollte nach ihrer Auffassung mit Änderungsvorschlägen sehr zurückhaltend umgegangen werden. In ihrer Stellungnahme spricht sie sich dafür aus, dass Kühlgeräte zukünftig gemeinsam gesammelt und verwertet werden und nicht mehr wie bisher getrennt nach FCKW-haltigen und FCKW-freien Geräten. Sie empfiehlt zudem, bislang rechtlich unverbindliche Definitionen aus der Auslegungshilfe "FAQ's on RoHS and WEEE" der Kommission in den Richtlinientext zu überführen, um so bestehende Unsicherheiten bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs zu beseitigen.
Weiteres Verfahren
Es wird erwartet, dass die Kommission spätestens gegen Ende des laufenden Jahres einen Richtlinienentwurf mit Änderungsvorschlägen an das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zur weiteren Beratung übermittelt. Das Novellierungsverfahren soll noch vor dem Ende der auslaufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments zum Abschluss gebracht werden. Die nächsten Europawahlen finden Anfang Juni 2009 statt.
Weitere Informationen
- Die Bundesregierung hat dazu am 03.06.2008 wie folgt Stellung genommen.
- Die übrigen Stellungnahmen sind von der Kommission veröffentlicht worden und online abrufbar
- Eine Pressemitteilung der Kommission mit weiteren Verweisen zu diesem Thema finden hier.
Novellierungsvorschläge der Kommission Januar 2009
Anfang 2009 sind eine Reihe von Neuigkeiten zum produktbezogenen Umweltrecht zu vermerken. Anfang Dezember 2008 ist das Review der WEEE abgeschlossen worden und die Kommission hat einen Novellierungsvorschlag vorgelegt.Über die Einzelheiten informiert der Newsletter Februar der Kanzlei Luther. Angegebene Links führen zu weiteren Informationen.
Neben der RoHS ist auch für die WEEE eine Neufassung im Dezember 2008 von der Kommission veröffentlicht worden. Gründe und Ziele liegen in der Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfeldes, einer Harmonisierung der Registrierung und neue Vorgaben für die Sammlung und das Recycling und Senkung der Verwaltungskosten. Der Geltungsbereich wird über die RoHS geregelt, das prozentuale Sammelziel wird an 2016 neu festgelegt (65 % bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2011 und 2012), die Möglichkeit der Widerverwendung muss gegeben sein und die Mitgliedsstaaten verpflichten sich zur Überwachung, Inspektion und der Mindestanforderungen für die Verbringung von Altgeräten.
Der Entwurf zur Novellierung der überarbeiteten Richtlinie wird derzeit durch die EU-Mitgliedsstaaten überprüft. Siehe dazu den Newsletter Juni 2009 der Kanzlei Luther. Über die Vorschläge des Umweltausschusses des Europäischen zur WEEE-Novelle vom Februar 2010 berichtet der Newsletter der Kanzlei Luther .
In einem Vortrag auf der FED-Konferenz 2010 in Fellbach hat Herr Dr. Deubzer, IZM-Fraunhofer Berlin, den aktuellen Stand und die Änderungen in der Umweltgesetzgebung vorgestellt und erläutert. Alle Richtlinien, RoHS, WEEE, ELV, REACh und ErP, sind davon betroffen. Während in den ersten drei Verordnungen die aufgeführten Schadstoffe verboten sind, ist in der REACh-Verordnung die Informationspflicht für die Downstream User über die in der SVHC-Kandidaten-Liste enthaltenen Stoffe vorgeschrieben. In den ErP-Durchführungsmaßnahmen sind die energierelevanten Vorgaben zu beachten. Die Vortragsfolien mit vielen hilfreichen Links zu den Quellen für die Neufassungen der Richtlinien, den aktuellen Informationen zur ErP-Richtlinie und Literatur und Quellen zu REACh sind hier einzusehen.
Die Überarbeitung der WEEE-Richtlinie ist noch nicht abgeschlossen. Die erste Lesung im Eu-Parlament ist im Februar 2011 geplant. Durch die Neufassung der RoHS-Richtlinie wird der Anwendungsbereich verändert. Im Anhang 1 der Neufassung wird eine eigene Beschreibung des Anwendungsbereiches vorgegeben. Weitere Hinweise sind im Newsletter der Kanzlei Luther vom Dezember 2010 zu ersehen.
Am 14.März 2011 ist eine Einigung im Umweltministerrat mit den EU-Mitgliedsstaaten erzielt worden. Eine Veröffentlichung im steht noch aus, da die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament noch keine Übereinstimmung gefunden haben.Die entsprechenden Verhandlungen sollen erst in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden, wie die Kanzlei Luther mitteilte, und eine 2. Lesung im EU-Parlament soll damit erst im November 2011 stattfinden. Mit der neuen WEEE- Richtlinie ist damit erst Ende 2011 oder im Jahre 2012 zu rechnen. Über die zu erwartenden Änderungen berichtet der Newsletter Februar 2011 der Kanzlei Luther.
Die erste Lesung der Novellierung der WEEE ist abgeschlossen. Im Rat der Europäischen Union hat sich ein eigener Standpunkt ergeben, so dass eine 2. Lesung notwendig wird. Geplant ist, diese im Januar 2012 durchzuführen. Sollte auch hier keine Einigung zwischen Kommission und Rat gefunden werden, wird eine 3. Lesung notwendig. Über die wesentlichen Streitpinkte berichtet der Newsletter September 2011 der Kanzler Luther.
Ein zeitnaher Abschluss der neuen WEEE-Novelle bleibt weiterhin die dringenste Aufgabe. Noch vor dem Weihnachtsfest 2011 soll ein Vorschlag erarbeitet werden, der dann auf der festgelegten Lesung im Plenum am 19.Januar 2012 verabschiedet werden soll.
RoHS, ELV, EuP und WEEE - Die aktuelle Gesetzeslage und Ausblick in die Zukunft.
Die Aktualität der Situation bezüglich der RoHS, der ELV, der EuP und der WEEE hat nicht an Bedeutung verloren und das Interesse an diesen Richtlinien zum Schutze der Umwelt ist ungebrochen. Zeugnis dafür war die rege Teilnahme an einem Workshop auf der 16. FED-Konferenz 2009 in Bamberg. Der Referent Herr Dr. Deubzer, Fraunhofer IZM Berlin - Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration - gab einen Überblick über die derzeitige Gesetzeslage, die geplanten und laufenden Reviews und die Prozedur durch die Institutionen bei Einreichung eines Ausnahmeantrages, bzw. Durchführung eines Reviews. Der Bericht über den Workshop und die Vortragsfolien können eingesehen und heruntergeladen werden.
Der nachfolgende Artikel ergänzt, bzw. konkretisiert die im vorstehenden Absatz und in den über den Link einzusehenden Bericht die dort genannte aktuelle Situation. Dr. Deubzer - Fraunhofer IZM Berlin - Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration - berichtete auf der 21.BFE-Tagung über die bis Mitte 2010 geplante komplette Überarbeitung der RoHS-Richtlinie und in diesem Zusammenhang auch über die Überarbeitung der ELV ( Altauto-Richtlinie ). Eine der wichtigsten Merkmale der Überarbeitung ist, dass Ausnahmen nur noch mit einem Auslaufdatum genehmigt werden. Der längste Zeitraum für eine Genehmigung beträgt 4 Jahre. Das Jahr 2014 gilt nach in Kraft treten im Jahr 2010 der Richtlinie als Deadline.
Der Bericht und die die Vortragsfolien auf der FED-Homepage eingesehen und herunter geladen werden.
Harmonisierung der Registrierung
Es gibt eine neue Initiative, deren Ziel eine europaweite Harmonisierung der Registrierungsverfahren nach der WEEE-Richtlinie (2002/96/EG) ist.
Derzeit müssen sich europaweit agierende Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten mit verschiedenen nationalen Registrierungsverfahren auseinandersetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass einige der 27 Mitgliedstaaten mehrere (regionale) Register eingerichtet haben. Verstöße gegen die Registrierungspflicht können, je nach Mitgliedstaat, strenge Sanktionen bis hin zu Haftstrafen und Ordnungsgeldern in Millionenhöhe nach sich ziehen. Unterschiede bei den nationalen Registrierungsbedingungen bestehen etwa hinsichtlich der Anforderungen an die insolvenzsichere Entsorgungsgarantie, hinsichtlich des Verfahrens für die Mengenmeldungen sowie im Bezug auf die Frage, welcher Kategorie die Geräte unterfallen. Ferner kann die Einstufung der Geräte als b2b oder b2c von den verschiedenen Registerstellen unterschiedlich gehandhabt werden.
Fachleute diskutieren daher die Möglichkeiten einer Harmonisierung der Registrierungsverfahren. Im Mittelpunkt steht hierbei das unlängst gegründete European WEEE Registers Network (EWRN), eine Initiative von Registern aus bisher 12 Mitgliedstaaten, die auch vom deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unterstützt wird.
Ziel der Arbeit des EWRN ist aber nicht die Bildung eines zentralen Gemeinschaftsregisters, sondern lediglich eine Harmonisierung des Registrierungsverfahrens. Erste Ergebnisse sollen in ein bis zwei Jahren vorliegen.
Kostenverordnung
in vorstehender Angelegenheit wollen wir Sie auf einige aktuelle Entwicklungen aus der Praxis zum ElektroG aufmerksam machen: Ein Entwurf zur Änderung der (bereits schon novellierten) Kostenverordnung zum ElektroG vom 27. September 2007 sieht eine Senkung der Verwaltungsgebühren um bis zu 40 % vor. Dies betrifft jeden der im Anhang zur Kostenverordnung aufgeführten Gebührensätze, einschließlich der Kosten für Bereitstellungs- und Abholanordnungen sowie Stammregistrierungen. So sollen die Gebühren für Abholanordnungen von EUR 52,00 auf EUR 32,00, die Kosten für Stammregistrierungen von EUR 150,00 auf EUR 90,00 gemäß dem vorliegenden Entwurf sinken. Das federführende Bundesumweltministerium stimmt diesen Entwurf derzeit mit den beteiligten Bundesressorts ab. Dass eine Vielzahl der auf dem Markt vertretenen Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten sich die Gebühren gleich ganz gespart haben, zeigen die verstärkt beim UBA eingehenden Anzeigen unterlassener Registrierungen. Diesen ' Trittbrettfahrern 'droht nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit erheblichen Geldbußen, sondern können überdies zivilrechtlich von registrierten Wettbewerbern belangt werden. Im Frühjahr hatte das OLG Düsseldorf eine Abmahnung auf Grundlage des UWG in einem entsprechenden Fall zugelassen. Unternehmen bietet sich damit eine effektive und erfolgversprechende Möglichkeit, gegen Wettbewerber vorzugehen, die sich rechtswidrig den Pflichten des ElektroG entziehen.
Zum 01.Januar 2008 ist die zweite Änderung der Kostenverordnung in Kraft getreten. Damit tritt der oben angeführte Entwurf in Kraft. Begründet wird diese zweite Senkung in Folge vor allem mit den gesunkenen Gesamtkosten der Stiftung EAR. Weitere Gebührensenkungen seien vorerst nicht zu erwarten. Die Gebührensenkung betrifft unter anderem die Gestellungs- und Abholanordnungen. Bis Mitte November des vergangenen Jahres hatte die Stiftung EAR nach eigenen Angaben die Abholung von fast 80.000 Behältern mittels gebührenpflichtiger Verwaltungsakte angeordnet. Die Gebühren für Abholanordnungen der Stiftung EAR sinken nun von EUR 52,00 auf EUR 32,00.
Zur Kostenverordnung sind vom Verwaltungsgericht Ansbach und vom Amtsgericht Sessau-Roßlau weitreichende Urteile gefällt worden. Im Newsletter September der Kanzlei Luther sind diese dargestellt worden.
Wie der Newsletter Dez.2011 der Kanzlei Luther berichtet, sollen in 2012 im Rahmen der vierten Verordnung zur ElektroGkostV die Gebühren für Handlungen der EAR umca. 15% gesenkt werden.
Kooperation UBA - Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hilft dem Umweltbundesamt (UBA) zukünftig bei der Aufdeckung von möglichen Verstößen gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG. Demnach kooperiert das Umweltbundesamt (UBA) seit neuem mit der Bundesnetzagentur bei der Aufdeckung von möglichen Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Nach Angaben des UBA will die Bundesnetzagentur bei Kontrollen von Elektrogeräten die Registrierungsnummer künftig routinemäßig erfassen. Siehe hierzu die Pressemitteilung des UBA . Meldungen hierzu erwecken mitunter den Eindruck, zukünftig bestünde die Pflicht, die Geräte selbst mit einer WEEE-Registrierungsnummer zu kennzeichnen Eine Pflicht zur Kennzeichnung des Elektrogeräts mit der Registrierungsnummer sieht das ElektroG jedoch nicht vor! Diese ist gemäß § 6 Abs. 2 S. 4 ElektroG zwingend nur im schriftlichen Geschäftsverkehr zu führen.
Die Elektrogeräte selbst sind gemäß § 7 ElektroG so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Nach der einschlägigen DIN EN 50419:2005-04 kann diese Kennzeichnung jedoch neben der Registrierungsnummer wahlweise auch durch Angabe der Handelsmarke, des Warenzeichens oder anderer geeigneter Mittel zur Herstelleridentifizierung erfolgen. Nach unseren Erfahrung labeln die Hersteller nur ausnahmsweise ihre Geräte mit der Registrierungsnummer, weshalb die in der Pressemitteilung beschriebene Form von Kontrollen (Erfassung der Registrierungsnummer bei der Prüfung von Geräten) nicht sonderlich effektiv erscheint. Für Fragen zu obigen Themen steht die Kanzlei Luther zur Verfügung
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Beschluss vom 23.8.2010 – Az. 1 Ss (B) 10/10), dass Elektrogeräte auch dann beworben werden können wenn der Eintrag bei der EAR noch nicht erfolgt ist. Dieses und weitere Neuigkeiten aus der Verwaltungspreaxis sind dem Newsletter Oktober 2010 der Kanzlei Luther zu entnehmen.
Elektronikschrott-Entsorgung
Bereits im Jahre 2003 wurde der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. gegründet. Den kleinen und mittelständischen Herstellern soll hier eien Hilfe geboten werden, die Pflichten nach dem ElektroG zu erfüllen. Der Verband informiert über aktuelle Entwicklungen und gibt seinen mitgliedern die entsprechenden Hilfestellungen. In diesem Zusammenhang sind die in der Überarbeutung der Richtlinie neu festgelegten Recycling- und Rücknahmequoten besondere Beachtung zu schenken. Gemäß dem Vorschlag des Umweltausschusses des Europaparlamentes Sammelquoten ab 2016 > 65 Gew.-% des Durchschnittsgewichtes der in den drei Vorjahren im MS in Verkehr gebrachten EEE, 2013 -2015: > 45 Gew.-% Verwertungsquoten bis Ende 2011 85/80 Gew % Kühlgeräte, Radiatoren, große Geräte; 80/70 Gew.-% Bildschirme, 75/55 Gew.-% kleine Geräte, 75/50 Gew.-% Lampen 80 Gew.-% Gasentladungslampen.
Recyclingprojekte
Recyclingprojekte und -maßnahmen schonen die Umwelt, begegnen der Ressourcenknappheit und entsprechen den Zielen der WEEE. Ein schon altes Thema der Wiederverwendung alter Bauteile und Baugruppen gewinnt wieder an Aktualität.
ReECar
Unter der Leitung des IZM-Berlin, Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration, haben namhafte Firmen der Elektronikherstellung und des Recycling das Projekt ReECar durchgeführt. Ziel des Projektes war die Untersuchung, inwieweit die Ersatzteilversorgung in der Automotivebranche durch Recyclingbaugruppe erleichtert werden kann.
Gegenüber der Produktlebensdauer von 20 Jahren für die Automobile beträgt der Innovationszyklus von elektronischen Baugruppen nur ca. 5 Jahre. Diese zeitliche Diskrepanz kann der Hersteller von Baugruppen nur durch Nachfertigung oder Lagerung von Baugruppen ausgleichen. Diese Vorgehensweise steht wirtschaftlichen und ökonomischen Aspekten entgegen. Das Projekt ReECar ist abgeschlossen und die Folien der Abschlusspräsentation sind auf der Webseite des Projektes zum Lesen und Herunterladen zugänglich.
Abfallverordnungen
Batteriegesetz
Wie in den Januar-News der Elektronikpraxis mitgeteilt wird hat des Bundeskabinet einen Entwurf für Batteriegesetz verabschiedet. Darin werden verbindliche Regelungen und Quoten für die Sammlung und Wiederverwendung von Batterien und Akkumulatoren festgelegt. Der endgültige Termin des in Kraft tretens kann erst nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat festgelegt werden. Zielvostellungen gehen in das Jahr 2011/2012. Der gesamte Artikel kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Über alle rechtlichen Vorgaben sind Informationen auf der Web-site GRS-Batterien zu finden
Dem Entwurf des Batteriegesetzes vom Bundeskabinett ist vom Bundestag und Bundesrat im Mai 2009 zugestimmt und verabschiedet worden. Grundlage ist das Batteriegesetz aus dem Jahre 2006, das im Jahr 2008 2mal geändert wurde. Einen Bericht dazu finden sie hier. Über die rechtlichen Grundlagen und die Entsorgung informiert die GRS-Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahme-System Batterien ).
Neue Vorgaben für batteriegetriebene Geräte sind im Newsletter Juli der Kanzlei Luther zu finden.
Ab 01.12.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz bringt deutliche Verschärfungen für die Unternehmen. Bei Verstoß werden empfindliche Bußgelder bis zu 50.000,-€ fällig. Sie dazu einen Bericht der Elektronikpraxis. Auch Vertreiber und Zwischenhändler werden mit verpflichtet.
Am 12.November 2009 sind die Durchführungsbestimmungen für das Batteriegesetz verabschiedet worden. Ab dem 01. März 2010 tritt ein Vermarktungsverbot bei einer Nichtregistrierung ein, wie in der Elektronikpraxis News berichtet wird. Der ZVEI richtet aus diesem Grunde eine Informationsveranstaltung am 03 Februar 2010 aus. Auch im Newsletter Februar 2010 der Kanzlei Luther wird auf die Anzeigepflicht durch in Kraft treten der letzten Stufe des Batteriegesetzes hingewiesen.
Das Batteriegesetz verpflichtet die Hersteller zur Rücknahme ihrer Produkte. Dazu können sie sich einem gemeinsamen Rücknahmesystem anschließen. Die GRS hat als einzige Institution die Zulassung des Bundesumweltministeriums zur Sammlung der Batterien erhalten. Siehe hierzu einen Bericht aus den Elektronikpraxis News vom Dezember 2009.
Die Vereinigung GRS Batterien hat neue Regelungen zum Recycling veröffentlicht.
Verpackungsverordnung
Im Rahmen der der Abfallgesetzgebung ist bereits im Jahre 1991 die Verpackungsverordnung durch die damalige Bundesregierung beschlossen worden. Ergänzungen und notwendige Änderungen durch EU-Verordnungen waren der Grund zu einer weitgreifenden Änderung im Jahre 1998. Diese hatte Bestand bis zur 5. Novellierung der Verordnung im April 2008, mit in Kraft treten zum 01.01.2009. Dieser Stand hat sich bis heute nicht wesentlich geändert. Betroffen davon sind Unternehmen und Handelsgeschäfte im B2B-Bereich und im B2C-Bereich. Hierbei sind unterschiedliche Regelungen für
- Transport- und Umverpackungen für den B2B-bereich und für
- Verkaufsverpackungen für den B2C-Bereich zu beachten.
Der FBDi e.V strebt, an bis zum Ende des Jahres 2010 einen Leitfaden zu erstellen, der aber nicht europaweite Gültigkeit haben kann, da in anderen europäischen Ländern die EU-Vorgaben unterschiedlich ausgelegt werden.
Am 01. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Davon wird insbesondere die ITK-Branche getroffen. Neue Regeln und Verordnungen für die Rücknahme sind dabei zu beachten. Das Amtsblatt zur 5. Änderung der Verpackungsverordnung ist unter Informatioen nachzulesen und herunterzuladen. Auf der Homepage des BMU sind weitere Hinweise zum Thema zur Verfügung.
Ein Artikel in den Elektronikpraxis News berichtet darüber und beinhaltet auch einen Link zum Download eines Leitfadens des Hightech-Verbandes BITKOM.
Informationen
- Die Verpackungsverordnung
- Die 5. Änderung der Verpackungsverordnung
- Ausführlicher Artikel im Wikipedia
- Umweltbundesamt UBA Stand nach der 5.Novellierung
