Energy using Products (EuP)

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Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte

Inhaltsverzeichnis

Ziel der europäischen Richtlinie

Die Richtlinie 2005/32/EG (EuP) ist der nächste Schritt nach WEEE und RoHS für eine umweltfreundliche Gestaltung von Elektro- und Elektronikprodukten.

Die EuP ist zurzeit nur eine Rahmenrichtlinie die besagt, dass Produkte so gestaltet werden sollen, dass eine Reduzierung der Umweltauswirkungen erreicht werden kann. Erst im zweiten Schritt werden später detaillierte Anforderungen für einzelne Gerätegruppen festgelegt. Der Aspekt Energieeffizienz hat in der Richtlinie eine große Bedeutung und gilt für die gesamte Wertschöpfungskette, vom Material bis zum Recycling, bzw. zur Verschrottung. Die Übernahme in das nationale Recht im Jahre 2008. Die ersten Durchführungsmaßnahmen ( siehe 4.3.3.2) sind im Jahre 2009 veröffentlicht worden. Die Elektronikbranche ist eng verknüpft mit den Umwelteinflüssen. So werden ca. 90% des Energieverbrauches durch elektrische und elektronische Geräte in Haushalt und Anlagen in der Industrie hervorgerufen.

Weitere Informationen, speziell über Einsparung von Energie, sind im Wiki-Artikel Energieeffizienz zu finden.

Ein Übersichtdiagramm des Ökopols zeigt die Prozessstruktur für die Entstehung einer Öko-Richtlinie auf.

FED-Aktivitäten

Siehe hierzu auch die Informationen des FED-Arbeitskreis Umweltgesetzgebung

Im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen an die Elektro- und Elektronikbranche führt der FED bereits jetzt Seminare unter dem Titel

  • Professionelle Beschaffung elektronischer Baugruppen
  • Der transparente Wertschöpfungsprozess
  • Praxisorientierte Prozesserneuerung
  • Der Weg zur erfolgreichen Einführung des ECO-Designs verbunden mit der Auftragsfertigung par wxcellence,siehe auch FED-Terminkalender durch.

Quellen

Der Newsletter der Kanzlei Luther‎ vom Februar 2010 informiert ebenfalls über die Ausweitung der Richtlinie in Bezug auf energieverbrauchsrelevante Produkte ( wie z.B. Dämmstoffe und Fenster )

Im Mai 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) beschlossen. Hiermit wird der Erweiterung und Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie auf energieverbrauchsrelevante Produkte in deutsches Recht Rechnung getragen. Das Gesetz wird zukünftig “Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz – EVPG)” heißen. Sie hierzu die Pressemitteilung des BMWi und den Entwurf der Änderung. Der Entwurf wird im Juni 2011 dem Bundesrat vorgelegt.

Im Juli 2011 hat der Bundesrat Stellung dazu genommen mit der Tendenz den Vorschlägen in dem Entwurf zu folgen. Wie vorher auch das EBPG wird durch das EVPG nur der rechtliche Rahmen vorgegeben. Die spezifischen Anforderungen der Produktklassen sind in den Durchführungsbestimmungen festgelegt. Ausführlicher berichtet der Newsletter Juli 2011 der Kanzlei Luther. Zum aktuellen Stand der Durchführungsbestimmungen ist ein Link vorhanden.

Links

Die Neuigkeiten in 2011 sind im Archiv der BAM unter der Rubrik Aktuelles abrufbar. Ab sofort stellt die BAM anstelle der Newsletter ein Newsfeed zur Verfügung, das unter Aktuelles abonniert werden kann.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen und Hilfen

  • Auf der FED-Homepage unter Downloads sind diverse Artikel zu diesem Thema zu finden. Die Vortragsfolien des FED-Regionalgruppentreffens im April mit dem Titel Anforderungen aus der EuP-Richtlinie geben einen ersten guten Überblick. Ein ausführlicher Fachartikel kann hier heruntergeladen werden.
  • Beim IZM/FhG Berlin besteht ein diesbezüglicher Arbeitskreis und die neuesten Informationen stehen zur Verfügung.

Die Europäische Kommission hat hierfür eine Plattform geschaffen, mit Referenzdaten und empfohlenen Methoden für den praktische Umsetzung und ein besseres Verständnis des LCA. Viele verwertbare weitere Links sind auf dieser Homepage zu finden. Ein Newsletter zeigt die wichtigsten neuen Gesichtspunkte auf.

Zur Übermittlung von Lebenszyklusdaten wird ein Life Cycle Data System (ILCD)propagiert. Ein Handbuch steht zur Verfügung.

Die Elektronikpraxis News weisen auf einen interessanten Artikel hin, indem auf das EBV-Magazin mit dem Inhalt rund um das ECO-Design verwiesen wird. Das Magazin kann kostenlos bezogen werden.

Ein Zwischenbericht zu den EuP-Verordnungen vom Mai 2010 ist im Newsletter der Elektronikpraxis veröffentlicht. Hierin ist auch zur Umbenennung von EuP zu ErP eine ergänzende Mitteilung zu finden.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die erste Rechtssprechung zum Ökodesign ausgesprochen. Es handelt sich dabei um das Glühlampenverbot. Eine weitere Erläuterung ist dem Newsletter September 2011 der Kanzlei Luther zu entnehmen.

In einer Presseerklärung der Europäischen Kommission zum Umweltfußabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) und dem Umweltfußabdruck von Organisationen (Organisation Environmental Footprint, OEF) wird fürmehr Klarheit für Unternehmen und Verbraucher bei Umweltaussagen plädiert.

Dabei wird eine EU-weite Meßmethode zur Messung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen vorgeschlagen, um die Verwirrung zwischen den Vorgaben verschiedener Regierungen und nationalen Institutionen zu vermeiden. Den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft wird die Anwendung dieser Methoden nahegelegt. Weiterführende Links sind in dem Dokument enthalten.


Batteriegesetz

In Zusammenhang mit den EU-Forderungen in der EuP-Richtlinie ist auch das Batteriegesetz zu sehen. Weitere Hinweise und Links zu den Verordnungen sind unter der WEEE-Richtlinie zu finden.

Richtlinien und Normen

  • Die Richtlinie ist im englischer und deutscher Sprache ist am Anfang des Artikels unter Quellen zu finden.
  • Die EuP-Richtlinie wird 1:1 in das nationale deutsche Recht übertragen. Es trägt dort die Bezeichnung "Energie-Betriebene-Produkte-Gesetz" EBPG. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht vor Dezember 2007 zu rechnen. Da Übergangsfristen geplant sind ist der Termin für das in Kraft treten noch unbestimmt.

Den Forderungen des ZVEI bezüglich der Ausnahme für Bauelemente, Komponenten und Module und auch für Testgeräte wird aller Voraussicht nach nicht entsprochen. Privatbenutzer müssen die Vorschriften ebenfalls beachten.

  • Die EU startet mit der Entwicklung der ersten Anforderungen für die EuP-Richtlinien. Dazu ein interessanter Artikel aus den Elektronikpraxis News
  • Vom IEC ist die Norm 62075 veröffentlicht worden, die Designern von elektronischen Geräten (Audio-, Video- und IT-Produkte), zu Beginn der Entwicklungsprozesses eine Unterstützung bieten soll. Ein Artikel der Elektronikpraxis berichtet darüber. VDE/DKE ist mit der internationalen Federführung bei Normen für die Energieeffizienz betraut worden. Die IEC-Strategiegruppe " Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden vom DKE-Geschäftsführer geleitet.Hierzu einen weiteren Artikel in der Elektronikpraxis News.
  • Die Veröffentlichung des Gesetzes für "Energiebetriebene Produkte" wird für Anfang 2008 erwartet. Siehe hierzu einen Artikel der Elektronikpraxis News.

Neues zur Umsetzung der EuP

Der EuP-Prozess wird weitergeführt und ausgeweitet. Bei einem Treffen im Juli 2007 wurde durch die Auftragnehmer der von der EU-Kommission beauftragten Studien eine Klassifikation energieverbrauchender Geräte erstellt. Diese sollen zur Bearbeitung in Vorstudien der Kommission vorgeschlagen werden. Die Auftragnehmer für die Studien sind Epta, PE Europe, und die TU Athen. Betroffen sind in diesen Studien auch Industrieanlagen und für die Elektronikbranche unter anderem auch Lötanlagen.

Auf nationaler Ebene hat das Bundeskabinett am 8. August 2007 den Regierungsentwurf des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (kurz: EBPG-E) beschlossen. Der Bundesrat hat sich zwischenzeitlich in seiner Sitzung am 21. September 2007 mit dem Entwurf befasst und dazu Stellung genommen (siehe Drs. 558/07). Zwar wird die Umsetzung in Form des EBPG grundsätzlich begrüßt, "der Bundesrat bedauert aber, dass gleichwohl das EBPG neue Probleme erwarten lässt und für die Hersteller nicht deregulierend wirkt" (S. 5). Gefordert wird insbesondere eine strikte 1:1-Umsetzung der Richtlinie ohne über die Vorgaben der EuP-Richtlinie hinausgehende Regelungen. Zusammenfassend bittet der Bundesrat die Bundesregierung überdies, sich bei der Kommission für eine Deregulierung und Vereinfachung der EuP-Richtlinie einzusetzen (S. 6). Die EU-Vorgaben würden zu einer Vielzahl von nationalem Regelwerk führen, das dem Anspruch an Deregulierung und Anwendertauglichkeit nicht mehr gerecht würde (S. 5 f.)

Die EBV Elektronik hat zum Thema EuP eine Informationskampagne gestartet und bietet in Ihren Artikeln eine Hilfe für alle Einsteiger.


Aktueller Umsetzungsstand der EuP-Richtlinie

Die EuP-Richtlinie wird in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz - EBPG) umgesetzt. Dieses wurde am 27. Februar 2008 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt vom 6. März 2008 verkündet. Die Umsetzung der EuP-Richtlinie in Deutschland wird durch die Durchführungsverordnungen geregelt. Als Vorbereitung zur Durchführungsverordnungen werden Vorstudien durchgeführt, die dann im Konsultationsforum diskutiert werden. Im EU-Parlament findet letztendlich die Abstimmung für das zu veröffentlichende Dokument statt.

Erweiterter Anwendungsbereich der EuP-Richtlinie

Informationen über die Gründe der Änderung und damit einer Neufassung in einer Pressemitteilung der EU-Kommission mit weiteren Verweisen zu diesem Thema

Mit der Richtlinie 2009/125/EG vom Oktober 2009 wird EuP zu ErP. Es werden jetzt die Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte definiert ( Richtlinie siehe unter 3. ). Die Umsetzung in nationales Recht soll bis 20.11.2010 geschehen.


In einem Vortrag auf der FED-Konferenz 2010 in Fellbach hat Herr Dr. Deubzer, IZM-Fraunhofer Berlin, den aktuellen Stand und die Änderungen in der Umweltgesetzgebung vorgestellt und erläutert. Alle Richtlinien, RoHS, WEEE, ELV, REACh und ErP, sind davon betroffen. Während in den ersten drei Verordnungen die aufgeführten Schadstoffe verboten sind, ist in der REACh-Verordnung die Informationspflicht für die Downstream User über die in der SVHC-Kandidaten-Liste enthaltenen Stoffe vorgeschrieben. In den ErP-Durchführungsmaßnahmen sind die energierelevanten Vorgaben zu beachten. Die Vortragsfolien mit vielen hilfreichen Links zu den Quellen für die Neufassungen der Richtlinien, den aktuellen Informationen zur ErP-Richtlinie und Literatur und Quellen zu REACh sind hier einzusehen.

Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte - EVPG

Im November 2011 ist das alte EBPG ( Energiebetriebene-Produkte-Gesetz ) durch das neue EVPG ( Energieberbrauchrelevante-Produkte-Gesetz ) abgelöst worden. Damit ist die neue Novellierung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in Deutsches Recht umgesetzt ( siehe auch Bundesgesetzblatt vom 16.11.2011 ).

In der Neufassung wird künftig der Anwendungsbereich erweitert. Auch die Händler werden in die Pflicht genommen, nur Produkte mit korrekter CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung in den Markt zu bringen. Weitere Hinweise sind im Newsletter Dezember 2011 der Kanzlei Luther zu finden.

Stand der Vorstudien

Informationen über den aktuellen Stand der Vorstudien zu den Produkten sind hier einzusehen.

Der Stand der abgearbeiteten und noch zu erwartenden Vorstudien ist nachfolgender Liste erkenntlich.

Verabschiedete Durchführungsmaßnahmen

Über die neuesten Entwicklungen der Durchführungsmaßnahmen zum Eco-Design und deren gesetzliche Festschreibung informiert der Newsletter vom Dezember 2008 der Kanzlei Luther.

Im April-Newsletter der Kanzlei Luther, wird, wie unten bereits schon aufgeführt, auf die neuen Verordnungen hingewiesen.

Auf der Hompepage des EuP-Netzwerk des Ökopols sind Übersichten für die Energieverbrauchskennzeichnung und für das Eco-Design zu finden.

Der Abarbeitungsstand und der Zeitplan für die Duchführungsmaßnahmen ist aus der nachfolgenden Graphik zu entnehmen.

Die aktuellsten Informationen sind in den Newslettern des Ökopols zu finden. Dazu zählen:

  • Verordnungen
  • Verordnungs-Entwürfe
  • Entwurfsverordnungen zur Abstimmung
  • Weitere Arbeitsdokumente


Stand-By-,Scheinaus-Modus von Büro- und Haushaltsgeräten

Anfang 2009 sind eine Reihe von Neuigkeiten zum produktbezogenen Umweltrecht zu vermerken. Die erste bereits in den Newsletter Dezember 2008 der Kanzlei Luther und in einem Artikel der Elektroniknews angkündigte Verordnung zur EuP ist im Januar in Kraft getreten.Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an den Stromverbrauch von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und im Aus-Zustand festgelegt. Über die Einzelheiten informiert der Newsletter Februar der Kanzlei Luther und ein Artikel in den Elektronikpraxis News. Angegebene Links führen zu weiteren Informationen.

Achtung Änderung Durch die Verordnung für exteren Netzteile und für Fernseher ändern sich die Vorgaben für den Stand-By-Betrieb, sie gilt nicht mehr für elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte mit externen Netzteilen und für Fernsehgeräte.

Das Amtsblatt über die Verordnung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Der 2.Teil der Artikelserie über die EuP-Richtlinie in den Elektronikpraxis News vertieft dieses Thema und enthält informative Links.


Set-Top-Boxen

Als weitere Durchführungsmaßnahme wurde im Februar 2009 die Verordnung über Set-Top-Boxen verabschiedet. Die Regelungen über die stufenweise Senkung der Verbräuche werden in dieser Verordnung festgeschrieben. Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Der 3.Teil der Artikelserie über die EuP-Richtlinie in den Elektronikpraxis News vertieft dieses Thema und enthält informative Links.


Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach der Bekanntgabe der Verordnung im europäischen Gesetzblatt in Kraft. Sie bezieht sich auf Produkte die zur Beleuchtung von Räumen im Haushalt bestimmt sind. Die Terminierung der einzelnen Einführungsstufen bis 2016 ist in den Anhängen festgeschrieben.

Achtung Änderung Die Vorgaben bezüglich der UV-Emisionen werden geändert. Die Anforderungen aus der Tabelle 5 zu den Grenzwerten von UV-Strahlungen von Glüh- und Halogenlampen werden ersatzlos gestrichen.

Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladenwerden.

Der 4.Teil der Artikelserie über die EuP-Richtlinie in den Elektronikpraxis News vertieft dieses Thema und enthält informative Links.

Am 01.September 2010 ist die zweite Stufe der Verordnung in Kraft getreten, Glühlampen mit 75W dürfen nicht mehr an den Handel ausgeliefert werden. Siehe hierzu einen Artikel der Elektronikpraxis.

Das Umweltbundesamt (UMA)warnt, wie im Newsletter der Elektronikpraxis berichtet, vor gesundheitlichen Schäden durch Energiesparlampen. Beim Bruch kann das Quecksilber in der Umgebung einen über den erlaubten Grenzwert hinaus hohen Anteil erreichen.


Leuchtstofflampen ohne Vorschaltgeräte / Hochdrucklampen / Vorschaltgeräte

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach der Bekanntgabe der Verordnung im europäischen Gesetzblatt in Kraft. Sie bezieht sich auf Produkte die zur Allgemeinbeleuchtung bestimmt sind. Ausnahmeregelungen werden in den Anhängen aufgeführt. Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Der 5.Teil der Artikelserie über die EuP-Richtlinie in den Elektronikpraxis News vertieft dieses Thema und enthält informative Links.

Im April 2010 ist eine Änderung der Verordnung Nr.245/2009 veröffentlicht worden. Hierzu gehört auch die Verordnung über die vorläufig angewandten Meßmethoden für diese Leuchtmittel.


Externe Netzteile

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach der Bekanntgabe der Verordnung im europäischen Gesetzblatt in Kraft. In dieser wird die Effizienz von externen Netzgeräten, die am öffentichen Stromnetz betrieben werden, geregelt. In den Anhängen ist die stufenweise Einführung von Effizienzklassen festgeschrieben. Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladenwerden.

Der 6.Teil der Artikelserie über die EuP-Richtlinie in den Elektronikpraxis News vertieft dieses Thema und enthält informative Links.

Im Rahmen der Überprüfung von Verordnungen die bereits seit längerem in Kraft sind, werden in 2013 Überprüfungen vorgenommen. Dazu gehört als erstes die Verordnung über exteren Netzgeräte, die im April im Konsultationsforum diskutiert werden soll. Die bisher vorhandenen Dokumente umfassen ein Arbeitsdokument und eine zugehörige Hintergrundsstudie.


Weitere im Amtsblatt Juli 2009 veröffentlichte Durchführungsmaßnahmen

Elektromotoren

Von dieser Verordnung wird nicht nur der Konsumgüterbereich, sondern auch die industrielle Anwendung betroffen. Die Anforderungen gelten auch dann, wenn der Motor in einem anderen Produkt eingebaut ist. Ausnahmen gelten nur, wenn durch den Einbau die Energieeffizienz nicht nachgewiesen werden kann. Elektrische Antriebssysteme werden mit einbezogen zur Einordnung in eine Effizienzklasse. Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladenwerden.

An Juni 2011 tritt die zweite Stufe mit der Effizienzklase IE2 in Kraft. Siehe hierzu einen Artikel der Elektronikpraxis und die neue internationale Einteilung der Effizienzklasse in einem Flyer des ZVEI.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung sind die Betriebe und Hersteller verpflichtet bis Anfang 2017 die steigenden Anforderungen zu erfüllen. Das Einsparungspotential durch diese Maßnahme wird sehr hoch eingeschätzt. Mit den Einsparungen im Gewerbe und in den öffentlichen Einrichtungen sollen als Einsparpotential 38 Mrd.KWh erreicht werden. Näheres in einem ausführlichen Artikel der Elektronikpraxis vom Juli 2011.

Nassläufer-Umwälzpumpen

Diese Pumpen werden in Heizungssystemen für die Zirkulation des Wassers eingesetzt. Die Verordnung gilt nicht nur für externe Pumpen, sondern auch für integrierte Geräte. Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladenwerden.

Der 7.Teil der Artikelserie über die EuP-Richtlinie in den Elektronikpraxis News vertieft das Thema für die beiden vorstehenden Durchführungsmaßnahmen und enthält informative Links.

Im Juli 2012 wurde die Verordnung 622/2012 EU zur Änderung der Verordnung 641/2009 EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung enthält Änderungen zu den Artikeln 1 (Gegenstand und Geltungsbereich), Artikel 2 (Begriffsbestimmungen) und Artikel 7 (Überprüfung) sowie zu Anhang I (Anforderungen an die Produktinformation) und Anhang II (Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex) der Verordnung (EG) Nr. 641/2009.



Fernsehgeräte

Mit dieser Verordnung wird eine jährliche Einsparung des Ernergieverbrauches um ca. 28TWh bis 2020 erwartet. Durch immer größer werdende Geräte kann die Einsparung jedoch zum Teil wieder aufgehoben werden. Mit der Verordnung wird der maximale Ernergieverbrauch begrenzt, auch im im Stand-By-Betrieb und Aus-Zustand. Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladenwerden.

Ab Januar 2010 gelten die ersten Anforderungen, die die Leistungsaufnahme von Fernsehern in verschiedenen Betriebszuständen begrenzen. Im Teil 9 der Artikelserie über die EuP Richtlinie in der Elektronikpraxis wird darüber berichtet.

Von der Kommision ist ein Leitfaden zur Fernseher-Verordnung veröffentlicht worden. Der Leitfaden soll bei der Umsetzung der Verordnung behilflich sein. Er ist lediglich zur Information vorhanden und erläutert nicht der Verordnung.

Für die Energieverbrauchskennzeichnung der Fernsehgeräte ist die bestehende Durchführungsrichtlinie im September 2010 durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt ergänzt worden.

Für eine bessere Anwendung und Umsetzung der Verordnung hat die Kommission Leitlinien veröffentlicht, die aber keine rechtliche Grundlage darstellen.

Haushaltskühlgeräte

Geregelt wird in dieser Verordnung der Energieverbrauch in der Nutzungsphase. Das entsprechende Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladenwerden.

Der 8.Teil der Artikelserie über die EuP-Richtlinie in den Elektronikpraxis News informiert, dass zum Juli 2010 keine Haushaltskühlgeräte mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die nicht den Mindestanforderungen der ersten Stufe der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 genügen, eine schrittweise weitere Verschärfung der Vorgaben ist bis 2015 vorgesehen. Zusätzlich sind informative Links auf dieser Webseite zu finden.

Zur Ergänzung der vorliegenden Richtlinie ist im September 2010 eine Ergänzung über die Energieverbrauchskennzeichnug im Amtsblatt veröffentlicht worden.


Im Amtsblatt November 2010 veröffentlichte weitere Verordnungen

Haushaltswaschmaschinen

Die Verordnung tritt mit dem 01. Dezember 2010 in Kraft. Für das Erfüllen der ersten Stufe gilt die Übergangsfrist bis zum Dezember 2011 . Das Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Im Vordergrund der Verordnung steht der Energieverbrauch in der Nutzungsphase. Richtwert ist der Energieeffizienzindex ( EEI ), in der ersten Stufe 68. In den Verordnungen sind auch Vorgaben für den Wasserverbrauch und der damit verbundenen Wascheffektivität enthalten.

Im Hinblick auf die Kennzeichnung der Geräte ist im September 2010 eine Ergänzung der Richtlinie in Bezug auf den Energieverbrauch veröffentlicht worden.

Zusätzlich ist November 2010 noch eine Berichtigung zur bestehende Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Eine weitere Berichtigung der Verordnung, Änderung für das in Kraft treten der Ökodesign-Anforderungen, ist im Amtsblatt im November 2011 veröffentlicht worden.


Haushaltgeschirrspülmaschinen

Die Verordnung tritt mit dem 01. Dezember 2010 in Kraft. Für das Erfüllen der ersten Stufe gilt die Übergangsfrist bis zum Dezember 2011 . Das Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Im Vordergrund der Verordnung steht der Energieverbrauch in der Nutzungsphase. Die Anforderungen richten sich nach der Größe der Geräte. Bei den großen Geräten ist der EEI in der ersten Stufe 71. In den Verordnungen sind auch Vorgaben für den Wasserverbrauch und der damit verbundenen Wascheffektivität enthalten.

Im September 2010 ist diese Richtlinie durch die Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung ergänzt worden. Das Amtsblatt über die Ergänzung ist hier einzusehen.


Veröffentlichungen im Jahre 2011

Ventilatoren

In der Veröffentlichung der Verordnung im April 2011 werden die Anforderungen der ersten Stufe ab Januar 2013 und der zweiten Stufe ab Januar 2015 festgelegt. Betroffen davon sind Ventilatoren mit mit Elektromotoren, deren Eigenleistung zwischen 125W und 500kW liegen.


Veröffentlichungen im Jahre 2012

Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Im März 2012 ist die erwartete Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht worden. Hier werden Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz, dem maximalen Schallpegel und der maximalen Leistungsaufnahme gestellt. Die 1.Stufe wird ab Januar 2013 verbindlich, die 2.Stufe 2014.


Haushaltswäschetrockner

Am 12.10.2012 ist im Amtsblatt die Verordnung /EU) Nr.932/2012 über die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung veröffentlicht worden. Sie tritt am 01.November 2012 in Kraft. Hierunter fallen elektrisch betriebene Haushaltswäschetrockner. Nicht vom Geltungsbereich erfasst sind kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und Haushalts-Wäscheschleudern.


Lampen mit gebündeltem Licht

Im Dezember 2012 ist die Verordnung 1194/2012 EU im Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit werden auch für LED-Leuchtmittel und die notwendigen Vorschaltgeräte die Anforderungen für eine umweltfreundliche Gestaltung wirksam. Das Amtsblatt kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Verordnung tritt in drei Stufen in Kraft. Die erste Stufe am 01.September 2013, die zweite am 01.September 2014 und die letzte Stufe am 1.September 2016. Die Anforderungen in den jeweiligen Stufen sind im Anhang II festgelegt. Eine Überprüfung ist 3 Jahre nach dem Inkrafttreten geplant.

Ein Bericht darüber ist im Newsletter der Elektronikpraxis vom 17..01.2013 erschienen.

Seit dem 01.02.2013 hat die EAR die Definition Leuchten und Lampen an die Öko-Vorschriften angeglichen, sodass diese unter die Registrierungspflicht fallen. Hierzu zählen Lichterketten, LED-Stripes und auch Taschenlampen, die entsprechend hergestellt sind. Siehe hierzu den Bericht aus der Elektronikpraxis News vom 04.02.2013.

Freiwillige Selbstverpflichtung

Zum Thema Die europäische Ecodesign-Richtlinie EuP, Bedeutung für die Elektro- und Elektronikindustrie fand im September 2009 in Stuttgart in Zusammenarbeit vom BFE (Fachverbund Bleifreie Elektronik e.V.) und PE INTERNATIONAL ein Workshop statt, in dem die von der europäischen Union dazu erlassenen Richtlinien und Durchführungsmaßnahmen dargestellt und die Notwendigkeiten betont wurden. Vorgehensweisen, z.B. eine freiwillige Selbstverpflichtung, Hilsmittel, z.B. Ökobilanzen und LCA-Betrachtungen, und Werkzeuge, wie vorhandenen Datenbanken, wurden vorgestellt und mit Beispielen verdeutlicht. Ein Bericht über die Veranstaltung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Zu der im vorstehenden Absatz und in dem Bericht über die Veranstaltung angesprochenen Selbstverpflichtung, bzw. Selbstregulierungsinitiativen sind Informationen im Glossar auf der Homepage des Ökopolsnachzulesen. Auf dem Konsultationsforum im März 2010 wurde das Thema erneut diskutiert und von der EU-Kommission neue Dokumente veröffentlicht.

  1. Allgemeines Arbeitsdokument über freiwillige Vereinbarungen

Ein überarbeiteter Entwurf der Leitlinie für Selbstverpflichtungen ist im Januar veröffentlicht worden und soll im II.Quartal zur Diskusion stehen. Die Kriterien im Anhang VIII sind hierin erheblich erweitert worden.

Die erste freiwillige Selbstverpflichtung ist von der Kommission anerkannt worden. Sie gilt für komplexe Set-top Boxen. In ihr sind die energieeffizienten Anforderungen festgelegt. Aus einer Folgenabschätzung und dem zugehörigen Bericht der Kommission geht hervor, dass diese Selbstverpflichtung schneller und kostengünstiger in seiner Auswirkung ist.

Eine weitere freiwillige Vereinbarung ist im Januar 2013 von der Kommission anerkannt worden. Es betrifft die Anforderungen an bildgebenden Geräte. Grundlage war eine Folgeabschätzung, die die Kommission in einem Bericht im Januar 2013 begründete. Eine freiwillige Selbstverpflichtung hat in diesem sich permanent fortentwickelnden Bereich entsprechende Vorteile.

Energiekennzeichnungsverordnung

Im November 2009 haben sich EU-Kommision, EU-Rat und EU-Parlamnet auf eine Revision und Einführung der neuen Effiziensklasse A+++ geeinigt. Eine Anpasung der Effizienzklassen soll durchgeführt werden, wenn 1/3 aller Effizienzklasssen A++, bzw. A+++ erreicht haben. Geplantes Inkrafttreten im I.Quartal 2010 und 1 Jahr später Umsetzung in nationales Recht. Im Jahre 2014 dann eine erneute Revision.

Im März 2010 legte die Kommission auf dem Konsultationsforum die Planung für das Ökodesign und das Labeling der Produkte für die nächsten Jahre vor. Die Tabelle ist hier einzusehen.

Im Mai 2010 wurde die Richtlinie 2010/30/EU im Amtsblatt veröffentlicht, die die Angabe des Verbrauches an Energie und anderen Resourcen mit einem einheitlichen Etikett und zusätzlichen Produktinformationen regelt. Damit ist die alte Richtlinie aus dem Jahre 1992 ( 92/75/EWG ) wesentlich geändert worden und die Neufassung war die unabdingbare Folgerung.

Seit 20. Dezember 2010 ist europaweit ein neues EU-Label zur Kennzeichnung des Stromverbrauchs von Elektrogeräten gültig. Die Elektrogeräte umfassen die gesamte "Weiße Ware", sowie auch die Fernsehrgeräte, die damit erstmalig auch ein einheitliches Label für die Kennzeichnung des Stromverbrauches tragen müssen. Sie hierzu einen Artikel in der Elektronikpraxisvom Januar 2011.

Nachfolgende Verordnungen für eine Energieverbrauchskennzeichnung sind bereits beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht.

In der Abstimmung befinden sich die nachfolgend aufgeführten Arbeitsdokumente für die Energieverbrauchskennzeichnung:

  • Los 1 Boiler und Kombiboiler
  • Los 2 Warmwasserbereiter mit Erklärungen und vorläufigen Messmethoden
  • Los 17 Staubsauger (Vorschlag von CECED)

Der Link zum einzelnen Arbeitsdokumenten ist über das EuP Netzwerk zu finden.

Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte - EVPG

Im November 2011 ist das alte EBPG ( Energiebetriebene-Produkte-Gesetz ) durch das neue EVPG abgelöst worden. Damit ist die neue Novellierung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in Deutsches Recht umgesetzt.


RoHS, ELV, EuP und WEEE - Die aktuelle Gesetzeslage und Ausblick in die Zukunft.

Die Aktualität der Situation bezüglich der RoHS, der ELV, der EuP und der WEEE hat nicht an Bedeutung verloren und das Interesse an diesen Richtlinien zum Schutze der Umwelt ist ungebrochen. Zeugnis dafür war die rege Teilnahme an einem Workshop auf der 16. FED-Konferenz 2008 in Bamberg. Der Referent Herr Dr. Deubzer, Fraunhofer IZM Berlin - Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration - gab einen Überblick über die derzeitige Gesetzeslage, die geplanten und laufenden Reviews und die Prozedur durch die Institutionen bei Einreichung eines Ausnahmeantrages, bzw. Durchführung eines Reviews. Der Bericht über den Workshop und die Vortragsfolien können eingesehen und heruntergeladen werden.


Der nachfolgende Artikel ergänzt, bzw. konkretisiert die im vorstehenden Absatz und in den über den Link einzusehenden Bericht die dort genannte aktuelle Situation. Dr. Deubzer - Fraunhofer IZM Berlin - Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration - berichtete auf der 21.BFE-Tagung über die bis Mitte 2010 geplante komplette Überarbeitung der RoHS-Richtlinie und in diesem Zusammenhang auch über die Überarbeitung der ELV ( Altauto-Richtlinie ). Eine der wichtigsten Merkmale der Überarbeitung ist, dass Ausnahmen nur noch mit einem Auslaufdatum genehmigt werden. Der längste Zeitraum für eine Genehmigung beträgt 4 Jahre. Das Jahr 2014 gilt nach in Kraft treten im Jahr 2010 der Richtlinie als Deadline. Der Bericht und die die Vortragsfolien auf der FED-Homepage eingesehen und herunter geladen werden.


CE-Kennzeichnung

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung der RoHS kommt der bisherigen Kennzeichnung der Produkte mit der CE-Kennzeichen eine neue ausgedehnte Bedeutung zu. Das CE-Kennzeichen ist die einzige Konformitätsbezeichnung, dass das Produkt den Harmonisierungsvorschriften genügt.Alle geltenden Vorschriften werden mit dem CE-Kennzeichen erfasst. Als Konsequenz sollte auch sichergestellt werden das die Kennzeichnung überwacht und der Mißbrauch auch geahndet werden sollte. Die Dokumentation über die Sicherstellung der notwendigen technischen Maßnahmen hierfür über den Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.

Nachfolgend eine Sammlung von Informationen von Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Regelungen in der Schweiz

In Ergänzung zu einer auf dem letzten Treffen des IZM-AK-Richtlinienkonformes Design für WEEE/RoHS/EuP geführten Diskussion über Effizienzvorgaben für Elektro- und Elektronikgeräte informiert Bitkom über Übergangsregelungen in der Schweiz. Eine Verabschiedung der Regelung wird noch im Jahre 2009 abgestrebt. Quellen hierzu:

Persönliche Werkzeuge