Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
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Einleitung
Aufgabe der Stiftung ist der hoheitliche Vollzug von Pflichten gemäß §17 ElektroG.
Eine Besonderheit dieses Gesetzes ist, dass die Industrie es zum Teil selbst vollziehen muss, denn die per Gesetz an das Umweltbundesamt übertragenen Vollzugsaufgaben im Bereich Registrierung und Abholorganisation wurden nach der neuen Regelung an einen Zusammenschluss der Hersteller, die sogenannte "Gemeinsame Stelle der Hersteller", delegiert.
Beabsichtigt ist, auf diesem Weg noch mehr Produktverantwortung an die Hersteller zu übertragen.
Die Funktion der "Gemeinsamen Stelle" hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) übernommen, die eigens zur Umsetzung des ElektroG gegründet wurde. Im Verwaltungsrecht wird diese Form der Übertragung von hoheitlichen Aufgaben als "Beleihung" bezeichnet, wobei in diesem Fall das Umweltbundesamt die "Beleihende" und die Stiftung die "Beliehene" ist. Das zugehörige Dokument trägt den Namen "Beleihungsbescheid".
Die "Gemeinsame Stelle" soll, entsprechend dem ElektroG, das "Zentrale Register" (Umweltbundesamt) unterstützen und geeignet sein, durch das "Zentrale Register" mit hoheitlichen Aufgaben beliehen zu werden. Nach erfolgter Beleihung soll sie nun Hersteller registrieren und die Rücknahme der Elektro- und Altgeräte durch die Hersteller bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern koordinieren.
Um dieser Forderung vorbereitend nachzukommen, hatten "ZVEI - Service GmbH" und "bitkom Serrvicegesellschaft mbH" am 2. Juni 2003 im Auftrag von Herstellern zunächst die "EAR Elektro-Altgeräte Register Projektgesellschaft bürgerlichen Rechts" gegründet. Sie hat den Aufbau und die Ablauforganisation der Gemeinsamen Stelle konzipiert und Verfahren und Methoden zur Durchführung ihrer Aufgaben entwickelt.
Auf die Vorarbeiten der Projektgesellschaft aufbauend, errichteten 30 Unternehmen und Verbände der Elektro- und Elekronikindustrie eine Stiftung, die als gemeinsame Stelle nach dem ElektroG fungieren und geeignet sein soll, mit Aufgaben des Zentralen Registers beliehen zu werden.
Am 19. August 2004 wurde sodann die Stiftung Elektro-Altgeräte Register mit Sitz in Fürth als Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet und durch die Regierung Mittelfranken als rechtsfähige öffentlliche Stiftung anerkannt.
Am 6. Juli 2005 wurde die Stiftung durch einen Beleihungsbescheid vom Umweltbundesamtes mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nach §17 ElektroG beliehen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse, die im ElektroG und Beleihungsbescheid geforderte Neutralität sowie das Rechtsberatungsgesetz bedingen, dass die Stiftung direkt weder fachspezifische noch rechtliche Beratung leisten darf - dennoch existieren zahlreiche Veröffentlichungen und eine gut sortierte FAQ-Liste im Internet.
Weiterführende Artikel, Quellen und Weblinks
- Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) im Internet
- EAR Elektro-Altgeräte Register Projektgesellschaft bürgerlichen Rechts im Internet
- ElektroG im FED-Wiki
