Umweltschadensgesetz

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Ziel und Aufgabe

Am 10.Mai beschloss der Bundestag das Umweltschadensgesetz, mit dem genauen Titel Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden ( UschadG ). Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG in deutsches Recht. Es tritt am 14.11.2007 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden einheitliche Forderungen für die Sanierung von unfallbedingten Umweltschäden formuliert.

Weitere Informationen

Das neue Gesetz sieht gegenüber den alten Regelungen Verschärfungen vor.

  • Die Unternehmen haften ohne Rücksicht auf Verschulden für Umweltschäden und für Umweltgefährdungen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird wesentlich erhöht.
  • Haftungshöchstgrenzen sind nicht festgelegt.
  • Auch eine behördliche Genehmigung schützt nicht vor Strafe. Für behördlich genehmigte Tätigkeiten haften die Unternehmen
  • Die Länder können hierzu Ausnahmeregelungen erlassen.
  • Bislang waren nur geschädigte Dritte klageberechtigt. Mit dem neuen Gesetz erhalten auch Umweltverbände das Recht der Untätigkeitsklage gegen Fachbehörden.

Für Unternehmen und Entscheidungsträger bedeuten diese neuen Regelungen Änderungen im betrieblichen Risikomanagement und damit Informationsbedarf und Vorsorge durch geänderte Risikoversicherbarkeit. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt 2007, Teil I, Nr.19 vom 14.05.2007 veröffentlicht worden. Mit nachfolgendem Link kann es kostenlos heruntergeladen werden.

Greenpeace veröffentlicht in einem „Leitfaden zur Grünen Elektronik“ (Guide to Greener Electronics) vierteljährlich eine Rangliste, in der die Umweltschutzmaßnahmen von Elektro-und Elektronikherstellern bewertet werden.

Der Verband der bromverarbeitenden chemischen Industrie (BSEF, Bromine Science and Environmental Forum) reagierte kritisch auf den Greenpeace-Leitfaden in der Version 6, 12/2007: Die Entfernung von bromierten Flammschutzmitteln zu fordern, ohne sichere und bewährte Ersatzstoffe vorzuschlagen, sei unverantwortlich (siehe auch 'BSEF Statement: Consumers Put at Risk by Greenpeace Campaign' vom 03.12.2007). Eine ausführliche Stellungnahme des BSEF beinhaltet alle wesentlichen Flammschutzhemmer DECA BDE, OCTA BDE.

Herstellern einschlägiger Produkte ist vor dem Hintergrund einer gesteigerten Umweltsensibilität der Verbraucher dringend anzuraten, sich fortlaufend mit den Anforderungen an Stoffwertgrenzen und Elektrorecycling auseinanderzusetzen.

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